Gebäudereinigung SCHATZ

Ihr Slogan


LEISTUNGSBESCHREIBUNG - Gebäudereinigung Schatz Augsburg


Alle Mitarbeiter bei Gebäudereinigung Schatz  sind fest angestellt, selbstverständlich angemeldet, haftpflichtversichert und erhalten Löhne über dem gesetzlich vorgeschriebenen Mindestlohn der Gebäudereiniger.
Wir sind Mitglied der Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft BG-Bau und der Handwerkskammer für Schwaben.

 

I. Allgemeines zur Leistungsbeschreibung

1. Die Reinigung wird gründlich und schonend nach neuzeitlichem Verfahren unter Zugabe von umweltschonenden Reinigungs- und Pflegemitteln ausgeführt. Sie umfaßt die fachgerechte Säuberung und Pflege der Böden und Einrichtungsgegenstände, sowie der sanitären Einrichtungen bei normaler Verschmutzung mit der im Angebot festgelegten Häufigkeit.

2. Werkzeuge und Material werden von uns gestellt.

3. Für die Beseitigung der Abfälle werden vom Auftraggeber geeignete Mülltonnen und spezielle Müllsäcke in ausreichendem Maße zur Verfügung gestellt.

II. Bodenreinigung

1. PVC-Böden werden fachgerecht mit dafür geeigneten Produkten behandelt.

2. Steinböden und -treppen werden unter Zusatz von Reinigungsmitteln naß gewischt.

3. Teppichbelag wird gesaugt. Die Shamponierung und Extrahierung nach Herstellervorschrift eines Teppichbodens wird nach Auftrag als Sonderleistung getrennt berechnet.

III. Reinigung der Einrichtungsgegenstände

1. Aschenbecher werden entleert und feucht ausgewischt.

2. Papierkörbe und Abfalltrennbehälter werden entleert und mit Müllbeuteln frisch beschickt.

3. Möbeloberflächen – bis Arbeitshöhe – werden entstaubt. Die gründliche Reinigung und Behandlung der Schreibtische und Möbel erfolgt einmal im Monat, wenn die zu reinigenden Gegenstände aktenfrei sind.

4. Telefone werden entstaubt und feucht abgewischt.

5. Fensterbänke, Bilderrahmen, Schaukästen, Lichtschalter, werden einmal pro Woche entstaubt oder feucht abgewischt.

6. Heizkörper werden an der Oberseite einmal im Monat abgewischt und zweimal im Jahr gründlich gereinigt.

7. Türen: Griffspuren werden arbeitstäglich entfernt und 1x monatlich gründlich feucht gereinigt. Glasdurchsichten (ohne Oberlichter) werden einmal in der Woche gereinigt.

IV. Sanitäre Anlagen

1. Der Boden wird mit einem dem Wasser beigegebenen hygienischen Reinigungsmittel gewischt bzw. gescheuert.

2. Waschbecken und Spiegel werden gesäubert und Chromteile poliert.

3. WC-Anlagen werden mit einem speziellen kalk- und urinsteinlöslichen Mittel gereinigt. Vorhandene Abdeckungen werden unter Zugabe eines hygienischen Reinigungsmittels abgewischt. Verschmutzungen an Türen und Fliesen werden entfernt.

4. Einmal im Monat wird eine komplette, gründliche Reinigung durchgeführt. (Fliesen, Trennwände, Türen).

V. Ausschlußklauseln

1. Elektrische und mechanische Maschinen werden aus Haftpflichtgründen nicht gereinigt.

2. Das Reinigen von Vorhängen, Handtüchern, Tischdecken ist nicht Gegenstand des Leistungsverzeichnisses.

3. Eventuelle Beseitigung von Verstopfungen an sanitären Anlagen sind im Leistungsumfang nicht enthalten.

VI. Reinigungszeiten 

Reinigungszeiten werden individuell mit dem Auftraggeber abgestimmt. Es ist ein Reinigungsplan zu erstellen und mit den Auftraggebern abzustimmen.

VII. Sonderreinigung





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